Fördergelder

Zur Entlastung des Unternehmers in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und für faire Wettbewerbsbedingungen gibt es in der europäischen Union verschiedene Förderprogramme.
Verschaffen Sie sich jetzt einen ersten Einblick und prüfen Sie mit uns, ob sie förderfähig sind:

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie einfach an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft: 0203 750990

Förderungsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten durch Bundesanstalt für Güterverkehr!

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes auch für die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Gelder zur Verfüngung gestellt!

Der Antrag muss rechzeitig bei der BAG eingegangen sein!
Weitere Info´s unter: www.bag.bund.de
oder rufen Sie uns an: 0203 750990

Fördermöglichkeit durch das Arbeitsamt

GebAU Förderung 2010

Wichtige Änderungen durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) Förderung beschäftigter Arbeitnehmer (Kapitel 12, Seite 34)

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Förderungsmöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmer erweitert. Nunmehr können auch folgende Personen durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden:

Qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße, wenn

  • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Wiedereingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit, wenn sie

  • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beenden.
  • im Zeitraum 2008 und 2009 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und der Erwerb ihres Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) mindestens vier Jahre zurückliegt und

Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen

Für die Förderung erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen können.

Weitere Info´s unter: www.bag.bund.de
oder rufen Sie uns an: 0203 750990

Prüfen Sie jetzt mit uns Ihre Fördermöglichkeiten!

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